Personen mit geringem Einkommen

Hinweise für Personen mit geringen Einkommen!

Bei Personen mit geringen Einkommen, Rentnern, Behinderten, Erwerbslosen usw. besteht u. a. die Möglichkeit, das Umzugs-/ Mobilitäts-/Renovierungs-/Montagekosten individuell, sofern Anspruchsvoraussetzung gegenüber den Sozialträgern  z. B. Jobcenter, Argen, Grundsicherungsamt usw. vorliegen, übernommen werden. Informieren Sie sich vor Ihrem Umzug beim zuständigen Kostenträger über die Möglichkeiten der Kostenübernahme.

In der Regel werden von dem zuständigen Kostenträger drei Kostenvoranschläge verlangt. Diese können schriftlich oder per Fax vom jeweiligen Umzugsunternehmen direkt an den zuständigen Kostenträger übermittelt werden. Das erspart Ihnen viele Wege. Lassen Sie sich trotzdem selber auch einen Kostenvoranschlag zusenden, damit sie vergleichen können, ob sich die Angebote und Leisungen der Umzugsfirmen unterscheiden, und auf Ihren Bedarf zugeschnitten sind.

Liegen dem zuständigen Kostenträger die Kostenvoranschläge vor, werden diese geprüft, und verglichen. Den Zuschlag erhält in der Regel das preiswerteste Angebot.